AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen marinion Catering UG

§ 1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren AGBs genannt) gelten für die Catering Leistungen der Firma marinion die vom Kunden (im Weiteren Vertragspartner genannt) beauftragt wird.

1.2 Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGBs. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGBs bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von marinion.

§ 2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag über die Leistung kommt durch schriftliche oder mündliche / persönliche, telefonische oder online- Bestätigung eines verbindlichen Angebotes der Firma marinion durchden Vertragspartner zustande. Durch die Auftragsbestätigung gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf marinion über.

2.2. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung telefonisch oder schriftlich erkennt der Vertragspartner diese AGBs an

§ 3. Warenangebot

3.1. Das Produktangebot kann sich saisonal ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden sein,behält sich marinion das Recht auf einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.

3.2. Alle Angebotsteile sind als Vorschlag zu betrachten, wobei marinion gerne auf vom Vertragspartner gewünschte Anpassungen/Änderungen eingeht.

§ 4. Leistungen, Preise, Zahlung

marinion ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Leistungen zu erbringen.

4.1. Der Vertragspartner ist zur Zahlung der vereinbarten Preise an marinion verpflichtet Dies gilt auch in Verbindung mit austehenden Leistungen und Auslagen von marinion an Dritte.

4.2. Die angebotene Preise sind inklusive der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.3. Rechnungen an Privatpersonen sind bei Lieferung fällig. An Geschäftskunden gestellte Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang – per Brief, Mail oder Fax – ohne Abzug fällig.

4.4. marinion ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

§ 5. Termine, Teilnehmerzahl

5.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung den genauen Umfang der Bestellung, die genaue Personenzahl, die Uhrzeit und den Veranstaltungsort marinion bekannt zu geben.

§ 6. Rücktritt vom Vertrag

6.1. Das Recht auf Kündigung des Vertrages ist für beide Vertragspartner möglich.

6.2. Tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück ist marinion berechtigt, Stornogebühren nach folgender Staffelung zu erheben:

a.) 7 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei

b.) bis 4 Tage vor der Veranstaltung 50% der Gesamtsumme der Bestellung

c.) bis 2 Tage vor der Veranstaltung 100 % der Gesamtsumme der Bestellung.

6.3. marinion kann vom Vertrag zurücktreten

6.3.1 wenn das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände (z.B. höhereGewalt) nicht möglich oder zumutbar ist. In diesem Fall ist der Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz ausgeschlossen.

6.3.2 wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingegangen sind. Der Vertragspartner ist bei Nichteinbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht befreit.

§ 7. Lieferung

7.1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, marinion wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die marinion trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert wurde. In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessener zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird marinion von den Liefer- und Leistungspflichtenbefreit. Soweit marinion die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners.

7.2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Vertragspartner angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen , wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle uswsind durch den Vertragpartner bei der Auftragserteilung mitzuteilen, damit marinion sich zeitlichund organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen marinion solche Informationen oder handeltes sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich marinion die Berechnung einer Mehraufwandpauschale vor. Evtl. Verspätungen, die durch erschwerte Bedingungen am Lieferort entstehen, gehen nicht zu Lasten marinion.

§ 8. Gefahrenübergang

8.1. Für die Lieferungen gelten folgende Regelungen:

8.1.1. Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnungist die Standzeit eines Büffets auf maximal zwei Stunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung von marinion.

8.1.2. marinion übernimt für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunktder Übergabe keine Haftung.

8.1.3. Servierplatten, Warmhaltebehälter usw. verbleiben im Eigentum von marinion. marinion ist berechtigt die Örtlichkeit, auf die die Gegenstände gebracht werden, zu betreten, um diese abzutransportieren. Bei Anlieferung hat der Vertragspartner die Gegenstände auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und auf Verlangen schriftlich zu quittieren. Soweit nicht von Mitarbeiter von marinion verursacht, trägt der Vertragspartner ab Übergabe die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung. Zu ersetzen ist der Anschaffungspreis.

§ 9. Mängel und Gewährleistung

9.1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen marinion unverzüglich vor Ort nach Erhalt der Leistung bzw. Lieferung spezifiziert beanstandet werden. Anderenfalls gilt die Leistung von marinion vom Vertragspartner als akzeptiert.

9.2. Bei berechtigten Mängel steht marinion das Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Vertragspartner dann, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen. Ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.

9.3. marinion versichrt, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. marinion haftet nicht nach Ablieferung beim Vertragspartner für Schäden an der Ware durch unsachmäßigen Umgang, etwa durch beeinträchtige Lagertemperaturen.

9.4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Veranstalter durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung/ Lagerung entstehen.

§ 10. Datenschutz

10.1.1. Die gespeicherten Daten des Vertragspartners werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke kann der Vertragspartner widersprechen.

§ 11. Schlussbestimmungen / Gerichtsstand

11.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragtes sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

11.2. Erfüllungs und Zahlungsort ist Bielefeld11.3.Es gilt deutsches Rechtg

11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder nichtig sein, wird daduch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.